Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 4, Anwesend: 13, Befangen: 0

 

Beschluss:

 

Der Hebesatz für die Kreisumlage 2021 wird bei 39 v.H. belassen.

 

mehrheitlich abgelehnt       Ja 4  Nein 9  anwesend 13 persönlich beteiligt 0 

 

 

Beschluss:

 

Dem Kreistag wird vorgeschlagen zu beschließen:

 

 

I.     Die Finanzplanung für 2020 – 2024 mit dem zugrunde liegenden Investitionsprogramm
wird beschlossen.

 

mehrheitlich beschlossen   Ja 12  Nein 1 anwesend 13  persönlich beteiligt 0 

 

 

II.         Der Hebesatz für die Kreisumlage 2021 wird bei 39 v.H. belassen.

 

mehrheitlich abgelehnt       Ja 4  Nein 9  anwesend 13 persönlich beteiligt 0 

 

 

Die Haushaltssatzung nach Anlage 1 zu dieser Niederschrift mit dem Haushaltsplan des Landkreises Bamberg für das Jahr 2021 wird hiermit beschlossen.

Der Haushaltsplan schließt

 

1.   im Ergebnishaushalt mit

            dem Gesamtbetrag der Erträge von                                        142.387.332,00

            dem Gesamtbetrag der Aufwendungen von                          134.943.296,00 €

            und dem Saldo (Jahresergebnis) von                                          7.444.036,00 €

 

2.  im Finanzhaushalt

a)  aus laufender Verwaltungstätigkeit mit

                 dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von                          137.552.043,00 €

                 dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von                         127.414.507,00 €

                 und einem Saldo von                                                             10.137.536,00 €

b)  aus Investitionstätigkeit mit

                      dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von                              8.460.400,00 €

                 dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von                           19.998.500,00 €

                 und einem Saldo von                                                            -11.538.100,00 €

c)   aus Finanzierungstätigkeit mit

                 dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von                              1.550.000,00 €

                 dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von                             1.595.000,00 €

                 und einem Saldo von                                                                   -45.000,00 €

d)  und einem Saldo des Finanzhaushaltes von                         -1.445.564,00 €

 

Aufgrund des ungedeckten Bedarfs wird der Hebesatz für die Kreisumlage für alle Bemes­sungsgrundlagen einheitlich auf 40,0 v.H. festgelegt.

 

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Grund- und Gewerbesteuer, die der Landkreis auf Grund-stücken im gemeindefreien Gebiet erhebt, werden wie folgt festgesetzt:

 

1.  Grundsteuer

a)  für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)                 350 v.H.

b)  für die Grundstücke (B)                                                            350 v.H.

2.  Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag                                   380 v.H.

 

Die Haushaltssatzung ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Der Stellenplan des Landkreises Bamberg für das Haushaltsjahr 2021 umfasst

 

                                                     38,50   Planstellen für Beamte

                                                   284,19   Stellen für Angestellte

                                                     57,37   Stellen für Arbeiter

                                                                                                                                                                                                            ______________

                                                   380,06   Stellen.

mehrheitlich beschlossen   Ja 9  Nein 4  anwesend 13  persönlich beteiligt 0 

 

 

III.   Der Wirtschaftsplan des Sondervermögens des Landkreises Bamberg „Grundstücke und Gebäude der Kreiskrankenhäuser Burgebrach und Scheßlitz“ für das Jahr 2021 wird beschlos-sen.

 

einstimmig beschlossen     Ja 13  Nein 0  anwesend 13 persönlich beteiligt 0 

 

 

IV.   Mit der im Zuge der Haushaltsberatungen durchgeführten Abwägung zwischen der finanziellen Situation der Gemeinde und dem Finanzbedarf des Landkreises Bamberg besteht Einverständnis.