Sitzung: 03.12.2015 KA/008/2015
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 13, Befangen: 1
Beschluss:
1. Von den Erledigungen zu den einzelnen
Erinnerungen wird Kenntnis genommen. Unter der Voraussetzung, dass die von den jeweiligen Stellen gemachten
Aussagen auch künftig beachtet werden, können die Erinnerungen als erledigt
betrachtet werden.
einstimmig beschlossen Ja 13 Nein 0 Anwesend 13 Persönlich Beteiligt 0
2. Der Kreistag möge beschließen:
a) Der Überschuss des Jahres 2013 in Höhe von
4.570.396,11 € wird der Ergebnisrücklage zugeführt.
einstimmig beschlossen Ja 13 Nein 0 Anwesend 13 Persönlich Beteiligt 0
b) Der Überschuss des Jahres 2012 mit
3.495.130,06 € wird von der Ergebnisrücklage
auf die Allgemeinen Rücklage umgebucht.
einstimmig beschlossen Ja 13 Nein 0 Anwesend 13 Persönlich Beteiligt 0
c) Der Jahresabschluss des Landkreises Bamberg für
das Haushaltsjahr 2013 einschließlich
Jahresabschluss des Sondervermögens „Grundstücke und Gebäude der
Kreiskrankenhäuser Burgebrach und Scheßlitz“ wird mit den in der Anlage 1 enthaltenen Ergebnissen gem. Art. 88 Abs. 3
LkrO festgestellt.
einstimmig beschlossen Ja 13 Nein 0 Anwesend 13 Persönlich Beteiligt 0
Für die folgende Beschlussfassung übernimmt Herr Möhrlein die
Sitzungsleitung.
d) Für den Jahresabschluss des Landkreises Bamberg
für das Haushaltsjahr 2013 einschließlich Jahresabschluss des Sondervermögens
„Grundstücke und Gebäude der Kreiskranken-häuser Burgebrach und Scheßlitz“ wird
gem. Art. 88 Abs. 3 LkrO Entlastung erteilt.