Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12, Befangen: 0

 

Beschluss:

 

1.    Im Vorgriff auf den Stellenplan 2023 sind im Fachbereich 21 (Soziales) für die Wohngeldbehörde ab Januar 2023 Stellen im Umfang von 3,0 VZÄ (EG 9a bzw. A9) zu schaffen.

 

2.    Im Vorgriff auf den Stellenplan 2023 ist im Fachbereich 22 (Jugend und Familie) für die Wirtschaftliche Jugendhilfe ab Januar 2023 eine Stelle im Umfang von 0,5 VZÄ (EG 9a bzw. A9) zu schaffen.

 

3.    Die entsprechenden Haushaltsmittel sind vorzusehen und die Stellen im Haushaltsplan anzumelden."