Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13, Befangen: 0

 

Beschluss:

 

1.    Dem Kreisbrandrat wird in Ergänzung zu seiner Auslagenpauschale in Höhe von derzeit 180,00 der Kostenaufwand einer Schreibkraft gegen Nachweis, bis zum maximalen Umfang einer geringfügigen Beschäftigung („Minijob“) inkl. der Arbeitgeberaufwendungen, erstattet.

 

2.    Dem Kreistag wird empfohlen, die „Satzung zur Regelung der Entschädigung für Kreisräte und sonstige ehrenamtlich tätige Bürger“ entsprechend anzupassen.