Sitzung: 25.05.2023 KA/030/2023
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11, Befangen: 0
Beschluss:
1. Der Kreisausschuss nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.
2. Für
die Haushaltsjahre 2020 bis 2022 wird allgemein auf das Erfordernis der
zeitnahen Geltendmachung von Ansprüchen der Beamten und Versorgungsempfänger im
Zusammenhang mit der amtsangemessenen Alimentation verzichtet.
3. Die gegebenenfalls zu zahlenden Nachzahlungsbeträge für den Zeitraum vom 01.01.2020 bis 31.12.2022 sollen von Amts wegen gewährt werden.