Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13, Befangen: 0

 

Beschluss:

 

Der Landkreis Bamberg nimmt zum Bebauungsplanverfahren Nr. 305 L „Neues Atrium“ wie folgt Stellung:

 

Immissionsschutz:

 

o   Entlang der Ludwigstraße ist wieder ein mindestens gleichwertiger Schallschutz gegenüber der DB wie durch das bisherige Gebäude des „alten Atriums“ herzustellen (Höhe, Länge, lückenlose Bebauung).

 

o   Durch die neue Nutzung dürfen keine höheren Lärmimmissionen als durch das bisherige „alte Atrium“ (z.B. durch haustechnische Anlagen, Verladearbeiten und Fahr-/Parkverkehr) auf das Landratsamt und seine Nebengebäude einwirken.

 

 

Wirtschaftsförderung:

 

Die Planungen am Standort „Das neue Atrium“ sehen u.a. den Bau eines Hotels mit 165 meist 2-Bett-Zimmern vor. Ein weiterer Ausbau der Hotel- und Zimmerkapazitäten in der Stadt Bamberg wird kritisch gesehen, da für Hotellerie- und sonstige Übernachtungsanbieter im Landkreis Bamberg ein weiterer Verdrängungsprozess zu befürchten ist, der die etablierten, meist inhabergeführten Häuser verstärkt unter Druck setzen wird.

 

 

Öffentlicher Personennahverkehr:

 

Zum Punkt 5.4 Verkehrsflächen:

Gemeinsames Ziel von Stadt und Landkreis Bamberg ist es, ein so attraktives Angebot im ÖPNV zu schaffen, dass es auch zur Entlastung der Stadt Bamberg im Hinblick auf den motorisierten Individualverkehr beiträgt.

Der Landkreis wird auch aus diesem Grund ab August 2024 ein völlig überarbeitetes und damit quantitativ und qualitativ deutlich verbessertes Busangebot vorhalten, das maßgeblich auf die Abfahrts- und Ankunftszeiten der regionalen Nahverkehrszüge abgestimmt ist. Dazu sind entsprechende Bussteige in unmittelbarer Bahnhofnähe erforderlich. Zusätzlich sind Bussteige vorzuhalten, die einen etwas längeren Busaufenthalt ermöglichen, z.B. um Fahrtzeiten abpuffern zu können. Für diese Fälle waren u.a. die ursprünglich geplanten 5 Bussteige auf Atriumseite, sowie 3-4 Steige auf Seite des ehem. Postgebäudes eingeplant.

Der Wegfall von drei zum Bahnhof nächstgelegenen Haltesteigen gegenüber der ursprünglichen Planung läuft diesem Ziel entgegen. Die Position der beiden verbleibenden Haltestellen östlich des Hoteleingangs ist für die Umsteigesituation zwischen Zug und Bus denkbar ungünstig. Die Umstiege müssen so kurz wie möglich gehalten werden. Tendenziell müssten die Bussteige in der Ludwigstraße (vor Atrium und Post) also eher noch näher an den Bahnhofsvorplatz heranrücken, statt weiter weg, wie mit der vorgelegten Planung.

Sollte es bei der im Bebauungsplanentwurf festgelegten Situation bleiben, sind entsprechende Alternativstandorte im direkten Bahnhofsumfeld für die entfallenen Bussteige zu schaffen. Wir weisen darauf hin, dass die dazu ins Auge gefassten Bussteige auf dem Bahnhofsvorplatz aufgrund der notwendigen Schienenersatzverkehre im Zuge des Bahnausbaus nur sehr eingeschränkt nutzbar sein werden. Andere Standorte z.B. in der Luitpoldstraße sind aus unserer Sicht nur mit baulichen Maßnahmen möglich. Diese müssen dann aber ab August 2024 vollständig abgeschlossen sein, damit ein reibungsloser Betrieb gewährleistet werden kann.

 

In diesem Zusammenhang ist auch auf die Verantwortung der Stadt Bamberg als Oberzentrum zu verweisen. Als solches hat die Stadt in ihrer Planung auch dafür Sorge zu tragen, dass die Bewohner der umliegenden Ortschaften so an den ÖPNV angebunden werden können, dass sie zentrale Einrichtungen des sie versorgenden Oberzentrums auch vernünftig erreichen können.

 

 

Mobilität:

 

Zum Thema Radverkehr:

Das neu hinzugekommene Fahrradparken P1, Retail (Erdgeschoss) ist von unserer Seite zu begrüßen.

Den Unterlagen ist nicht zu entnehmen, wie diese ausgestattet und umgesetzt werden sollen.

Da den Unterlagen nichts anderes zu entnehmen ist, wird von einer öffentlich nutzbaren Anlage ausgegangen. Die Anlage sollte in jedem Fall überdacht ausgeführt werden, zudem baulich keine Limitierung von Reifenbreiten bei der Einstellung haben (mindestens aber 65 mm Reifenbreite), ausreichenden Abstand zwischen den Fahrrädern und Rahmenanschlussmöglichkeit für jedes Fahrrad bieten.

Die Lage des Fahrradparken P1 "Öffentliche Nutzung" (Erdgeschoss) ist auch in der neuen Planung nicht zweckdienlich.

Zur Akzeptanz der Anlage ist eine direkte, umwegfreie Nutzung und eine gewisse "Auffälligkeit" zwingend erforderlich.

Kurze Wege fördern die Nutzung von Radparkanlagen. Zu weit vom Ziel (in diesem Fall Bahnsteig) entfernte Radparkanlagen werden nicht genutzt und oft lieber alternative Möglichkeiten wie Lichtmasten nahe am Bahnsteig genutzt.

Das Gegenteil der vorstehend beschriebenen Anforderungen an die Lage ist der Fall, da die Anlage an der Gebäuderückseite weit hinter sonstigen Nutzungen versteckt platziert ist und nur mit erheblichen Umwegen vom eigentlichen Zugang zum Bahnsteig nutzbar ist. Damit wird zwar rechnerisch der Bedarf gedeckt, es wird aber aufgrund der unattraktiven und unauffälligen Lage weiterhin zu dem auch bisher unerwünschten "Falschparken" an allen denkbaren Stellen am Bahnhofsvorplatz kommen. Eine Wegweisung kann dieses bauliche Defizit der Planung abmildern aber bei weitem nicht beheben.

Mindestens sollte die Positionierung des Mitarbeiterparkens (112 Plätze) aus Richtung Bahnhof noch VOR dem öffentlichen Parken (252 Plätze) überdacht werden.

Der Begründung und den Planunterlagen ist nicht zu entnehmen, wie der Radverkehr visuell einladend und zudem sicher und konfliktfrei zum Pkw und Fußverkehr zu den beiden Parkierungseinrichtungen geleitet werden soll. Darauf ist bei den weiteren Planungen entsprechend Wert zu legen.