Sitzung: 10.07.2023 KA/031/2023
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13, Befangen: 0
Beschluss:
Der Landkreis Bamberg nimmt zum Bebauungsplanverfahren Nr. 305 L „Neues Atrium“ wie folgt Stellung:
Immissionsschutz:
o
Entlang
der Ludwigstraße ist wieder ein mindestens gleichwertiger Schallschutz
gegenüber der DB wie durch das bisherige Gebäude des „alten Atriums“
herzustellen (Höhe, Länge, lückenlose Bebauung).
o
Durch
die neue Nutzung dürfen keine höheren Lärmimmissionen als durch das bisherige
„alte Atrium“ (z.B. durch haustechnische Anlagen, Verladearbeiten und
Fahr-/Parkverkehr) auf das Landratsamt und seine Nebengebäude einwirken.
Wirtschaftsförderung:
Die Planungen am Standort „Das neue Atrium“ sehen u.a. den Bau eines Hotels mit 165 meist 2-Bett-Zimmern vor. Ein weiterer Ausbau der Hotel- und Zimmerkapazitäten in der Stadt Bamberg wird kritisch gesehen, da für Hotellerie- und sonstige Übernachtungsanbieter im Landkreis Bamberg ein weiterer Verdrängungsprozess zu befürchten ist, der die etablierten, meist inhabergeführten Häuser verstärkt unter Druck setzen wird.
Öffentlicher Personennahverkehr:
Zum Punkt 5.4 Verkehrsflächen:
Gemeinsames
Ziel von Stadt und Landkreis Bamberg ist es, ein so attraktives Angebot im ÖPNV
zu schaffen, dass es auch zur Entlastung der Stadt Bamberg im Hinblick auf den motorisierten
Individualverkehr beiträgt.
Der
Landkreis wird auch aus diesem Grund ab August 2024 ein völlig überarbeitetes
und damit quantitativ und qualitativ deutlich verbessertes Busangebot
vorhalten, das maßgeblich auf die Abfahrts- und Ankunftszeiten der regionalen
Nahverkehrszüge abgestimmt ist. Dazu sind entsprechende Bussteige in
unmittelbarer Bahnhofnähe erforderlich. Zusätzlich sind Bussteige vorzuhalten,
die einen etwas längeren Busaufenthalt ermöglichen, z.B. um Fahrtzeiten
abpuffern zu können. Für diese Fälle waren u.a. die ursprünglich geplanten 5
Bussteige auf Atriumseite, sowie 3-4 Steige auf Seite des ehem. Postgebäudes
eingeplant.
Der Wegfall
von drei zum Bahnhof nächstgelegenen Haltesteigen gegenüber der ursprünglichen
Planung läuft diesem Ziel entgegen. Die Position der beiden verbleibenden
Haltestellen östlich des Hoteleingangs ist für die Umsteigesituation zwischen
Zug und Bus denkbar ungünstig. Die Umstiege müssen so kurz wie möglich gehalten
werden. Tendenziell müssten die Bussteige in der Ludwigstraße (vor Atrium und Post)
also eher noch näher an den Bahnhofsvorplatz heranrücken, statt weiter weg, wie
mit der vorgelegten Planung.
Sollte es bei der im Bebauungsplanentwurf festgelegten Situation bleiben, sind entsprechende Alternativstandorte im direkten Bahnhofsumfeld für die entfallenen Bussteige zu schaffen. Wir weisen darauf hin, dass die dazu ins Auge gefassten Bussteige auf dem Bahnhofsvorplatz aufgrund der notwendigen Schienenersatzverkehre im Zuge des Bahnausbaus nur sehr eingeschränkt nutzbar sein werden. Andere Standorte z.B. in der Luitpoldstraße sind aus unserer Sicht nur mit baulichen Maßnahmen möglich. Diese müssen dann aber ab August 2024 vollständig abgeschlossen sein, damit ein reibungsloser Betrieb gewährleistet werden kann.
In diesem
Zusammenhang ist auch auf die Verantwortung der Stadt Bamberg als Oberzentrum
zu verweisen. Als solches hat die Stadt in ihrer Planung auch dafür Sorge zu
tragen, dass die Bewohner der umliegenden Ortschaften so an den ÖPNV angebunden
werden können, dass sie zentrale Einrichtungen des sie versorgenden
Oberzentrums auch vernünftig erreichen können.
Mobilität:
Zum Thema Radverkehr:
Das neu
hinzugekommene Fahrradparken P1, Retail (Erdgeschoss) ist von unserer Seite zu
begrüßen.
Den
Unterlagen ist nicht zu entnehmen, wie diese ausgestattet und umgesetzt werden
sollen.
Da den
Unterlagen nichts anderes zu entnehmen ist, wird von einer öffentlich nutzbaren
Anlage ausgegangen. Die Anlage sollte in jedem Fall überdacht ausgeführt
werden, zudem baulich keine Limitierung von Reifenbreiten bei der Einstellung
haben (mindestens aber 65 mm Reifenbreite), ausreichenden Abstand zwischen den
Fahrrädern und Rahmenanschlussmöglichkeit für jedes Fahrrad bieten.
Die Lage des
Fahrradparken P1 "Öffentliche Nutzung" (Erdgeschoss) ist auch in der
neuen Planung nicht zweckdienlich.
Zur
Akzeptanz der Anlage ist eine direkte, umwegfreie Nutzung und eine gewisse
"Auffälligkeit" zwingend erforderlich.
Kurze Wege
fördern die Nutzung von Radparkanlagen. Zu weit vom Ziel (in diesem Fall
Bahnsteig) entfernte Radparkanlagen werden nicht genutzt und oft lieber
alternative Möglichkeiten wie Lichtmasten nahe am Bahnsteig genutzt.
Das
Gegenteil der vorstehend beschriebenen Anforderungen an die Lage ist der Fall,
da die Anlage an der Gebäuderückseite weit hinter sonstigen Nutzungen versteckt
platziert ist und nur mit erheblichen Umwegen vom eigentlichen Zugang zum
Bahnsteig nutzbar ist. Damit wird zwar rechnerisch der Bedarf gedeckt, es wird
aber aufgrund der unattraktiven und unauffälligen Lage weiterhin zu dem auch
bisher unerwünschten "Falschparken" an allen denkbaren Stellen am
Bahnhofsvorplatz kommen. Eine Wegweisung kann dieses bauliche Defizit der
Planung abmildern aber bei weitem nicht beheben.
Mindestens
sollte die Positionierung des Mitarbeiterparkens (112 Plätze) aus Richtung
Bahnhof noch VOR dem öffentlichen Parken (252 Plätze) überdacht werden.
Der
Begründung und den Planunterlagen ist nicht zu entnehmen, wie der Radverkehr
visuell einladend und zudem sicher und konfliktfrei zum Pkw und Fußverkehr zu
den beiden Parkierungseinrichtungen geleitet werden soll. Darauf ist bei den
weiteren Planungen entsprechend Wert zu legen.