Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13, Befangen: 0

 

Beschluss:

 

Der Kreisausschuss hat gemäß Art. 88 Abs. 2 LkrO vom Jahresabschluss des Land­kreises Bamberg einschließlich des Sondervermögens „Grundstücke und Gebäude der Kreiskranken-häuser Burgebrach und Scheßlitz“ für das Haushaltsjahr 2022 Kenntnis genommen. Die Ergeb-nisse des Jahresabschlusses nach den Berechnungen der Verwaltung sind als Anlage 1 zu dieser Niederschrift beigefügt.

 

In eine nähere sachliche Prüfung und Behandlung wird nicht eingetreten. Die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses für das Jahr 2022 durch den Rechnungsprüfungsausschuss nach Art. 89 Abs. 1 LkrO ist zu veranlassen.