Sitzung: 25.04.2016 KA/013/2016
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13, Befangen: 0
Beschluss:
Den Gemeinden
Bischberg, Viereth-Trunstadt und dem Markt Buttenheim wird für die zur Verfügung
gestellten Stellplatzflächen für landkreiseigene Fahrzeuge und Gerätschaften ab
01.01.2016 eine Entschädigung in Form von Miete gezahlt. Die Höhe der
Mietzahlungen beträgt für
Gemeinde Bischberg:
Boot mit Anhänger: 30 m² x 3,50 € x 12
Monate = 1.260,-- € jährlich
Gemeinde Viereth-Trunstadt:
Boot mit Anhänger: 30 m² x 3,50 € x 12
Monate = 1.260,-- € jährlich
Ölsperrenanhänger: 30 m² x 3,50 € x 12
Monate = 1.260,-- € jährlich
Markt Buttenheim:
Gerätewagen
Atemschutz/Strahlenschutz: 45 m² x 3,50 € x 12 Monate =
1.890,-- € jährlich
Die Zahlungen
erfolgen, wie bei den Wechselladerstandorten, einmal jährlich und zwar jeweils
zum 01.07. eines jeden Jahres, erstmalig zum 01.07.2016.
Die Verwaltung wird
beauftragt, die bestehenden Vereinbarungen mit den Kommunen zu ändern.
Für die vom
Landkreis beschafften Anhänger werden aufgrund des geringfügigen Flächenbedarfs
keine Mietzahlungen geleistet.