Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13, Befangen: 0

Beschluss:

 

Den Gemeinden Bischberg, Viereth-Trunstadt und dem Markt Buttenheim wird für die zur Verfügung gestellten Stellplatzflächen für landkreiseigene Fahrzeuge und Gerätschaften ab 01.01.2016 eine Entschädigung in Form von Miete gezahlt. Die Höhe der Mietzahlungen beträgt für

Gemeinde Bischberg:

Boot mit Anhänger:                            30 m² x 3,50 € x 12 Monate = 1.260,-- € jährlich

Gemeinde Viereth-Trunstadt:

Boot mit Anhänger:                            30 m² x 3,50 € x 12 Monate = 1.260,-- € jährlich

Ölsperrenanhänger:                           30 m² x 3,50 € x 12 Monate = 1.260,-- € jährlich

Markt Buttenheim:

Gerätewagen

Atemschutz/Strahlenschutz:              45 m² x 3,50 € x 12 Monate = 1.890,-- € jährlich

Die Zahlungen erfolgen, wie bei den Wechselladerstandorten, einmal jährlich und zwar jeweils zum 01.07. eines jeden Jahres, erstmalig zum 01.07.2016.

Die Verwaltung wird beauftragt, die bestehenden Vereinbarungen mit den Kommunen zu ändern.

Für die vom Landkreis beschafften Anhänger werden aufgrund des geringfügigen Flächenbedarfs keine Mietzahlungen geleistet.