Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11, Befangen: 0

Beschluss:

 

1.    Im Vorgriff auf den Haushaltsplan 2024

 

-        ist im Fachbereich 21 -Soziales-, Arbeitsbereich „Asylleistung, BuT“, eine Stelle für die Arbeitsbereichsleitung im Umfang von 1,0 VZÄ (EG 9c) zu schaffen. Diese Stelle ist mit dem Vermerk „kw“ (künftig wegfallend) zu versehen.

-        ist im Fachbereich 21 -Soziales-, Arbeitsbereich „Asylleistung, BuT“, eine Stelle für die Sachbearbeitung im Umfang von 1,0 VZÄ (EG 8+Z) zu schaffen. Diese Stelle ist mit dem Vermerk „kw“ (künftig wegfallend) zu versehen.

-        sind im Fachbereich 21 -Soziales-, Arbeitsbereich „Wohngeld“, zwei Stellen im Umfang von insgesamt 2,0 VZÄ (EG 9a) zu schaffen. Diesen Stellen ist mit dem Vermerk „kw“ (künftig wegfallend) zu versehen.

-        sind im Fachbereich 22 -Jugend und Familie- für den Bereich „unbegleitete minderjährige Ausländer“ eine Stelle im Umfang von 1,0 VZÄ (EG S 14) als sozialpädagogische Fachkraft sowie eine Stelle im Umfang von 1,0 VZÄ (EG 8) als Verwaltungskraft zu schaffen. Diese Stellen sind mit dem Vermerk „kw“ (künftig wegfallend) zu versehen.

      Die Stellen sind zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu besetzen.

 

 

2.    Die Verwaltung wird ermächtigt,

-        den Beschäftigungsumfang des bereits beim Landkreis Bamberg angestellten Flüchtlings- und Integrationsberaters (EG S12) von 0,5 auf 0,7 VZÄ zum nächstmöglichen Zeitpunkt aufzustocken. Die Beschäftigung ist befristet für den Zeitraum der Förderung, also bis 31.12.2026.

-        zum 1. Januar 2024 eine zusätzliche Vollzeitkraft für die Flüchtlings- und Integrationsberatung im Umfang von 1,0 VZÄ (EG S 12) einzustellen. Die Beschäftigung ist befristet für den Zeitraum der Förderung, also bis 31.12.2026.