Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1, Anwesend: 13, Befangen: 0

Beschluss:

 

 

1.    Vom Sachbericht wird Kenntnis genommen.

2.    Der Landkreis Bamberg macht widerruflich von der Gewährung von Altersteilzeit nach dem Altersteilzeitgesetz (AltTZG) als freiwillige Leistung unter folgenden Voraussetzungen Gebrauch:

-       Einhaltung der Voraussetzungen des AltTZG

-       Altersteizeit nur im Blockmodell möglich (Dauer max. drei Jahre)

-       keine Anwendung des Teilzeit- oder Kombinationsmodells

-       Festlegung der maximalen Quote auf 2,00 % der Beschäftigten zum Stichtag 31. Mai des Vorjahres (aktuell entspricht dies zehn Beschäftigten (2% von 510 Beschäftigten = 10,2)

-       kein Entgegenstehen dienstlicher Gründe

-       Vorlage einer Rentenauskunft

 

3.    Der Zugang zur Altersteilzeit ist durch interne Vergabekriterien zu regeln, welche mindestens Rentennähe (Dauer der Altersteilzeit), Beschäftigungszeit beim Landkreis Bamberg, Nachbesetzungsmöglichkeit, schwere körperliche Arbeit sowie Schwerbehinderung berücksichtigen.