Sitzung: 07.11.2023 KA/034/2023
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1, Anwesend: 13, Befangen: 0
Beschluss:
1.
Vom
Sachbericht wird Kenntnis genommen.
2.
Der
Landkreis Bamberg macht widerruflich von der Gewährung von Altersteilzeit nach
dem Altersteilzeitgesetz (AltTZG) als freiwillige Leistung unter folgenden
Voraussetzungen Gebrauch:
-
Einhaltung
der Voraussetzungen des AltTZG
-
Altersteizeit
nur im Blockmodell möglich (Dauer max. drei Jahre)
-
keine
Anwendung des Teilzeit- oder Kombinationsmodells
-
Festlegung
der maximalen Quote auf 2,00 % der Beschäftigten zum Stichtag 31. Mai des
Vorjahres (aktuell entspricht dies zehn Beschäftigten (2% von 510 Beschäftigten
= 10,2)
-
kein
Entgegenstehen dienstlicher Gründe
-
Vorlage
einer Rentenauskunft
3.
Der
Zugang zur Altersteilzeit ist durch interne Vergabekriterien zu regeln, welche
mindestens Rentennähe (Dauer der Altersteilzeit), Beschäftigungszeit beim Landkreis
Bamberg, Nachbesetzungsmöglichkeit, schwere körperliche Arbeit sowie
Schwerbehinderung berücksichtigen.