Sitzung: 07.11.2023 KA/034/2023
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 2, Anwesend: 12, Befangen: 0
Beschluss:
Der Kreisausschuss des Landkreises Bamberg verabschiedet folgende Resolution:
Zur nachhaltigen Sicherung eines für das soziale Leben der Menschen vor Ort, aber auch touristisch wichtigen Angebotes an gastronomischen Einrichtungen, insbesondere für den ländlichen Raum und hier vor allem für die dörflichen Siedlungen muss der Mehrwertsteuersatz auf Speisen in der Gastronomie auf dem jetzigen Stand von 7% festgeschrieben werden!
Begründung:
Die Zeit nach Corona und die schwerste Wirtschaftskrise seit Jahrzehnten setzt
dieser wichtigen Branche erheblich zu - der Prozess des „Wirtshaussterbens“, insbesondere im ländlichen Raum, setzt sich immer weiter fort.
Die Maßnahme, die Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie zur
Unterstützung auf 7% zu senken (was übrigens in der überwiegenden Mehrzahl der
Länder der EU allgemeiner Standard ist), hat vielen Betrieben sehr geholfen - aber
den Trend in keiner Weise gestoppt!
Leider hat der Weltenlauf nicht- wie von allen erhofft - nach Corona wieder zur
Normalität zurückgefunden, sondern eine Vielzahl von Krisenbereichen führt leider
dazu, dass sich die wirtschaftliche Lage und insbesondere die Lage der Gastronomie
noch verschärft hat und die Lage der Gastronomie im ländlichen Raum davon sogar
überproportional stark betroffen wird.
Wegen der überragenden Bedeutung der Gastronomie - nicht nur für den Tourismus,
sondern vor allem für das soziale Leben der jeweils vor Ort lebenden Menschen -
muss dieser Situation Rechnung getragen werden, indem auf lange Sicht verträgliche
und verlässliche Rahmenbedingungen für diese Branche geschaffen werden; ein
entscheidender Baustein ist dabei aktuell die Gestaltung der Mehrwertsteuer auf
Speisen.
Wenn ab 1. Januar 2024 diese wieder auf 19% steigen sollte. hat das rein
rechnerisch eine direkte Erhöhung der Preise von 11,22% für Speisen zur Folge — de
facto wird sie noch höher ausfallen.
Da die allgemein immer noch gültigen Marktmechanismen unausweichlich auf Seite
der Bevölkerung. insbesondere bei den Familien und den Beziehern niedrigerer
Einkommen, zu deutlicher Reduzierung der Besuche in Gaststätten und damit auf
Seite der Betreiber zu einem Einbruch der Gäste und damit der Umsätze führen
werden, kommt die bekannte Spirale in Gang:
Den verbleibenden Kunden bzw. Umsätzen müssen zusätzlich noch weitere
Deckungsbeiträge, auch über die Getränke, aufgebürdet werden, die Preise steigen
stärker als die rein rechnerische Größe, die Gastzahlen sinken noch stärker usw.
In den Städten werden natürlich auch vor diesem Hintergrund weiterhin
differenzierte, wenn auch ausgedünnte Angebote übrigbleiben, aber insbesondere in
den Dörfern und kleineren Zentren wird das Angebot geradezu „verarmen“, soziale
Treffpunkte und somit örtliche Strukturen gehen immer weiter verloren!
Anmerkung: Der Tagesordnungspunkt wurde nach § 16 Abs. 2 Satz 1 Alt. 1 der
Geschäftsordnung des Kreistages Bamberg nachträglich aufgenommen und
mehrheitlich verabschiedet.