Sitzung: 02.05.2016 KT/007/2016
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 52, Nein: 0, Anwesend: 52, Befangen: 0
Beschluss:
Die aktuell gültige Fassung der Entschädigungssatzung des Kreistages
Bamberg vom 01.05.2014 wird beibehalten.
Die Kreisräten, die einer elektronischen Ladung zu den Sitzungen des
Kreistages und dessen Ausschüssen zustimmen und entsprechend auch die
Sitzungsunterlagen rein elektronisch zur Verfügung gestellt bekommen, erhalten
hierfür keine gesonderte Entschädigung.