Sitzung: 21.06.2017 KA/037/2017
Beschluss:
1. Von den Erledigungen zu den einzelnen
Erinnerungen wird Kenntnis genommen. Unter der Voraussetzung, dass die von den jeweiligen Stellen gemachten
Aussagen auch künftig beachtet werden, können die Erinnerungen als erledigt
betrachtet werden.
einstimmig beschlossen Ja 12
Nein 0 Anwesend 12 Persönlich Beteiligt 0
2. Der Kreistag möge beschließen:
a) Der Überschuss des Jahres 2014 in Höhe von
5.224.074,07 € wird der Ergebnisrücklage
zugeführt.
einstimmig beschlossen Ja
12 Nein 0 Anwesend 12
Persönlich Beteiligt 0
b) Der Überschuss des Jahres 2013 mit
4.570.396,11 € wird von der
Ergebnisrücklage auf
die Allgemeine Rücklage umgebucht.
einstimmig beschlossen Ja
12 Nein 0 Anwesend 12
Persönlich Beteiligt 0
c) Der Jahresabschluss des Landkreises Bamberg für
das Haushaltsjahr 2014 einschließlich Jahresabschluss des Sondervermögens
„Grundstücke und Gebäude der Kreiskrankenhäuser Burgebrach und Scheßlitz“ wird
mit den in der Anlage 1 enthaltenen Ergebnissen gem. Art. 88 Abs. 3 LkrO
festgestellt.
einstimmig beschlossen Ja
12 Nein 0 Anwesend 12
Persönlich Beteiligt 0
Für die folgende Beschlussfassung übernimmt Herr Möhrlein wegen der
persönlichen Beteiligung von Landrat Kalb die Sitzungsleitung.
d) Für den Jahresabschluss des Landkreises Bamberg
für das Haushaltsjahr 2014 einschließlich Jahresabschluss des Sondervermögens
„Grundstücke und Gebäude der Kreiskranken-häuser Burgebrach und Scheßlitz“ wird
gem. Art. 88 Abs. 3 LkrO Entlastung erteilt.
einstimmig beschlossen Ja
11 Nein 0 Anwesend 12
Persönlich Beteiligt 1