Sitzung: 15.09.2017 KA/039/2017
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12, Befangen: 0
Beschluss:
Der Kreisausschuss hat gemäß Art. 88 Abs. 2 LkrO vom Jahresabschluss des Landkreises Bamberg einschließlich des Sondervermögens „Grundstücke und Gebäude der Kreiskranken-häuser Burgebrach und Scheßlitz“ für das Haushaltsjahr 2016 Kenntnis genommen. Die Ergeb-nisse des Jahresabschlusses nach den Berechnungen der Verwaltung sind als Anlage 1 zu dieser Niederschrift beigefügt.
In eine nähere sachliche Prüfung und Behandlung wird nicht eingetreten. Die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses für das Jahr 2016 durch den Rechnungsprüfungsausschuss nach Art. 89 Abs. 1 LkrO ist zu veranlassen.