Sitzung: 15.09.2017 KA/039/2017
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12, Befangen: 0
Beschluss:
Mit der von der Verwaltung beschriebenen Durchführung des Programms zur Förderung von Elektrofahrzeugen im Landkreis Bamberg und den entsprechenden Förderrichtlinien besteht grundsätzlich Einverständnis. Hinsichtlich der Förderung wird festgelegt, dass die Förderhöhe 25% der Anschaffungskosten bis zu einer max. Fördersumme von 300 Euro beträgt und nur an Antragsteller gewährt wird, die nachweislich Ökostrom beziehen.
Das Förderprogramm ist auf zwei Jahre befristet. Die Fördermittel sind pro Jahr auf max. 10.000 Euro begrenzt und sind im Haushaltsplan zu berücksichtigen.