Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13, Befangen: 0

 

Beschluss:

 

Dem Kreistag wird empfohlen, wie folgt zu beschließen:

 

Der Landrat wird ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung der Gemeinnützigen Krankenhausgesellschaft des Landkreises Bamberg mbH (GKG) folgenden Beschluss zu fassen:

 

1.         § 11 Absatz 1 der Satzung der GKG erhält folgenden Wortlaut:

 

„Der Aufsichtsrat besteht aus bis zu 11 Mitgliedern. Er setzt sich wie folgt zusammen:

 

a)    dem Landrat und Stellvertreter des Landrats des Landkreises Bamberg als geborene Mitglieder während ihrer Amtszeit.

b)    dem jeweiligen Vorsitzenden des Konzernbetriebsrates der Gesellschaft für die Dauer seiner Amtszeit.

c)    8 gekorene Mitglieder, die vom Kreistag zu Bamberg benannt werden. Ausgewählt werden können Mitglieder des Kreistages oder Dritte. Jede der im Kreistag vertretenen Fraktionen erhält jeweils einen Sitz. Die Fraktionen besitzen insoweit ein Vorschlagsrecht. Die Vergabe der verbleibenden Sitze steht im Ermessen des Kreistages.“

 

einstimmig beschlossen      Ja 13  Nein 0  Anwesend 13  Persönlich Beteiligt 0

 

 

2.            § 11 Absatz 2 der Satzung der GKG erhält folgenden Wortlaut:

 

„Für jedes gekorene Aufsichtsratsmitglied ist ein Stellvertreter zu benennen, der bei Verhinderung des ordentlichen Mitglieds diese mit Stimmrecht in den Sitzungen des Aufsichtsrates vertritt.

Der jeweilige Vorsitzende des Konzernbetriebsrates der Gesellschaft wird durch seinen gewählten Stellvertreter vertreten. Darüber hinaus findet eine weitere Stellvertretung nicht statt.“