Sitzung: 26.06.2018 KA/049/2018
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 13, Befangen: 1
Beschluss:
1. Von den Erledigungen zu den einzelnen
Erinnerungen wird Kenntnis genommen. Unter der Voraussetzung, dass die von den jeweiligen Stellen gemachten
Aussagen auch künftig beachtet werden, können die Erinnerungen als erledigt
betrachtet werden.
einstimmig
beschlossen Ja 13 Nein 0
Anwesend 13 Persönlich Beteiligt
0
2. Der Kreistag möge beschließen:
a) Der Überschuss des Jahres 2015
in Höhe von 7.626.953,75 € wird der Ergebnisrücklage zugeführt.
einstimmig beschlossen Ja
13 Nein 0 Anwesend 13
Persönlich Beteiligt 0
b)
Der Überschuss des Jahres 2014 mit 5.224.074,07 € wird von der
Ergebnisrücklage auf die
Allgemeine Rücklage umgebucht.
einstimmig beschlossen Ja
13 Nein 0 Anwesend 13
Persönlich Beteiligt 0
c) Der Jahresabschluss des
Landkreises Bamberg für das Haushaltsjahr 2015 einschließlich Jahresabschluss
des Sondervermögens „Grundstücke und Gebäude der Kreiskranken- häuser Burgebrach und Scheßlitz“ wird mit den in der Anlage 1
enthaltenen Ergebnissen gem. Art.
88 Abs. 3 LkrO festgestellt.
einstimmig beschlossen Ja
13 Nein 0 Anwesend 13
Persönlich Beteiligt 0
d) Für den Jahresabschluss des Landkreises Bamberg für das Haushaltsjahr 2015 ein- schließlich Jahresabschluss des Sondervermögens „Grundstücke und Gebäude der Kreiskrankenhäuser Burgebrach und Scheßlitz“ wird gem. Art. 88 Abs. 3 LkrO Entlas- tung erteilt.