Berichterstatter: Steffen Nickel

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 47, Nein: 0, Anwesend: 47, Befangen: 0

 

Beschluss:

 

Der Geschäftsführer der GKG wird ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung der Ökon-Serv GmbH folgenden Beschluss zu fassen:

 

1.         § 9 Absatz 1 der Satzung der Ökon-Serv GmbH erhält folgenden Wortlaut:

 

„Der Aufsichtsrat besteht aus bis zu 9 Mitgliedern. Er setzt sich wie folgt zusammen:

 

a)    dem Landrat und Stellvertreter des Landrats als geborenes Mitglied während ihrer Amtszeit.

b)    Ein Arbeitnehmervertreter.

c)    6 gekorene Mitglieder, die vom Kreistag zu Bamberg benannt werden. Ausgewählt können Mitglieder des Kreistages oder Dritte werden. Jede der im Kreistag vertretenen Fraktionen erhält jeweils einen Sitz. Die Fraktionen besitzen insoweit das Vorschlagsrecht. Die Vergabe der verbleibenden Sitze steht im Ermessen des Kreistages.

 

Für den Arbeitnehmervertreter nach Buchst. b) und für jedes gekorene Aufsichtsratsmitglied nach Buchst. c) sind Stellvertreter zu benennen, die bei Verhinderung des ordentlichen Mitgliedes dieses mit Stimmrecht in den Sitzungen des Aufsichtsrates vertreten. Darüber hinaus findet eine weitere Stellvertretung nicht statt.“