Sitzung: 20.09.2018 KA/051/2018
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13, Befangen: 0
Beschluss:
Der Kreisausschuss hat gemäß Art. 88 Abs. 2 LkrO vom Jahresabschluss des Landkreises Bamberg einschließlich des Sondervermögens „Grundstücke und Gebäude der Kreiskranken-häuser Burgebrach und Scheßlitz“ für das Haushaltsjahr 2017 Kenntnis genommen. Die Ergeb-nisse des Jahresabschlusses nach den Berechnungen der Verwaltung sind als Anlage Nr. 1 zu dieser Niederschrift beigefügt.
In
eine nähere sachliche Prüfung und Behandlung wird nicht eingetreten. Die
örtliche Prüfung des Jahresabschlusses für das Jahr 2017 durch den
Rechnungsprüfungsausschuss nach Art. 89 Abs. 1 LkrO
ist zu veranlassen.