Sitzung: 07.02.2019 KA/057/2019
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12, Befangen: 0
Beschluss:
Für die Zulassung zum Beschäftigtenlehrgang
I (BL I) gelten folgende Voraussetzungen:
1.
Vorliegen eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses
beim Landkreis Bamberg
2.
Positive Leistungs- und Eignungsbeurteilung durch
den Vorgesetzten
3.
Die Zahl der Zulassungen richtet sich nach dem
jeweiligen Bedarf und den verfügbaren Haushaltsmitteln. Soweit eine
erforderliche Auswahl unter mehreren Bewerbern notwendig ist, erfolgt diese
unter Berücksichtigung und Abwägung der Beschäftigungsdauer und der Leistungs-
und Eignungsbeurteilung im Einvernehmen mit dem Personalrat.
Der Landkreis Bamberg gewährt den
Lehrgangsteilnehmern/innen folgende Leistungen:
a)
Freistellung
von der Arbeit unter Fortzahlung des Entgelts für die Zeit der lehrgangs- und
prüfungsbedingten Abwesenheit
b)
Lehrgangs-
und Prüfungsgebühren
c)
Kosten
der Unterkunft und Verpflegung während des Abschlusslehrgangs im Doppelzimmer
Reisekosten werden
nicht gewährt.
Die
Lehrgangsteilnehmer/innen erstatten dem Landkreis ¼ der von der Bayer. Ver-
waltungsschule in Rechnung gestellten Kosten (Lehrgangs-
und Prüfungsgebühren, Kosten für
Unterkunft und Verpflegung beim Abschlusslehrgang im Doppelzimmer).
Über die Zulassung, die Kostenbeteiligung und die Verpflichtung zur Rückzahlung der erhaltenen Leistungen ist mit den Lehrgangsteilnehmern/innen eine Vereinbarung nach dem jeweiligen Muster des KAV Bayern abzuschließen.