Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12, Befangen: 0

 

Beschluss:

 

Für die Zulassung zum Beschäftigtenlehrgang I (BL I) gelten folgende Voraussetzungen:

 

1.    Vorliegen eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses beim Landkreis Bamberg

 

2.    Positive Leistungs- und Eignungsbeurteilung durch den Vorgesetzten

 

3.    Die Zahl der Zulassungen richtet sich nach dem jeweiligen Bedarf und den verfügbaren Haushaltsmitteln. Soweit eine erforderliche Auswahl unter mehreren Bewerbern notwendig ist, erfolgt diese unter Berücksichtigung und Abwägung der Beschäftigungsdauer und der Leistungs- und Eignungsbeurteilung im Einvernehmen mit dem Personalrat.

 

Der Landkreis Bamberg gewährt den Lehrgangsteilnehmern/innen folgende Leistungen:

 

a)  Freistellung von der Arbeit unter Fortzahlung des Entgelts für die Zeit der lehrgangs- und prüfungsbedingten Abwesenheit

b)  Lehrgangs- und Prüfungsgebühren

c)  Kosten der Unterkunft und Verpflegung während des Abschlusslehrgangs im Doppelzimmer

 

Reisekosten werden nicht gewährt.

 

Die Lehrgangsteilnehmer/innen erstatten dem Landkreis ¼ der von der Bayer. Ver-

            waltungsschule in Rechnung gestellten Kosten (Lehrgangs- und Prüfungsgebühren,          Kosten für Unterkunft und Verpflegung beim Abschlusslehrgang im Doppelzimmer).

 

Über die Zulassung, die Kostenbeteiligung und die Verpflichtung zur Rückzahlung der erhaltenen Leistungen ist mit den Lehrgangsteilnehmern/innen eine Vereinbarung   nach dem jeweiligen Muster des KAV Bayern abzuschließen.