Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12, Befangen: 0

 

Beschluss:

 

Für die Zulassung zum Beschäftigtenlehrgang II (BL II) gelten ab dem Ausbildungszeitraum 2019/2021 folgende Voraussetzungen:

 

1.    Vorliegen eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses beim Landkreis Bamberg

 

2.    Positive Beurteilung der Leistung und Eignung durch den Vorgesetzten

 

3.    Ablegung der Fachprüfung I bzw. der Abschlussprüfung als Verwaltungsfachangestellter mit mindestens der Gesamtnote „befriedigend“. Das Fehlen des Nachweises der Gesamtprüfungsnote „befriedigend“ kann ersetzt werden, wenn Leistung und Einsatz des Verwaltungsangestellten im besonderen Maße überdurchschnittlich sind.

 

4.    Die Zahl der Zulassungen richtet sich nach dem jeweiligen Bedarf und den verfügbaren Haushaltsmitteln. Soweit eine erforderliche Auswahl unter mehreren Bewerbern notwendig ist, erfolgt diese unter Berücksichtigung und Abwägung der Beschäftigungsdauer und der unter Nr. 2 und 3 genannten Voraussetzungen im Einvernehmen mit dem Personalrat.