Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13, Befangen: 0

Beschluss:

 

1. Ortsverkehre mit Liniengenehmigung gem. § 42 PBefG (Bürgerbusse)

(Ortsverkehre innerhalb des Linienverkehrs)

 

1.

Der Landkreis Bamberg unterstützt als Ergänzung zum bestehenden Mobilitätsangebot Bürgerbusprojekte der Gemeinden. Gefördert werden Ortsverkehrsprojekte in Trägerschaft kreisangehöriger Gemeinden, die durch die Regierung von Oberfranken über eine Linienkonzession gem. § 42 PBefG genehmigt sind.

 

Der Landkreis Bamberg gewährt einen Zuschuss von 80 % zu den jährlichen Defiziten, höchstens jedoch 12.000 €.

 

Erfolgt die Organisation über ehrenamtliche Fahrerinnen und Fahrer gewährt der Landkreis einen Zuschuss von 90 % zu den jährlichen Defiziten, höchstens jedoch 12.000 €.

 

2.

Zusätzlich gewährt der Landkreis Bamberg für Bürgerbusprojekte einen Zuschuss zur Fahrzeugbeschaffung soweit keine staatlichen Fördermöglichkeiten bestehen.

 

Die Förderquote beträgt 25 %, höchstens jedoch 10.000 €, der Gesamtausgaben für den Erwerb des Fahrzeugs.

 

Für Fahrzeuge, die über einen barrierefrei zugänglichen Rollstuhlplatz verfügen, wird der Höchstbetrag um 1.500 € erhöht.

 

Wenn das Fahrzeug über einen besonders emissionsarmen Antrieb, beispielsweise einen reinen Elektroantrieb verfügt, wird der Höchstbetrag um 1.500 € erhöht.

 

3.

Für die Förderung von Ortsverkehren innerhalb des Linienverkehrs (Bürgerbusse) gilt die beigefügte Richtlinie (Anlage 1).

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2. Ortsverkehre ohne Liniengenehmigung gem. § 42 PBefG (Bürgermobile)

(Ortsverkehre außerhalb des Linienverkehrs)

 

1.

Der Landkreis Bamberg unterstützt als Ergänzung zum bestehenden Mobilitätsangebot Ortsverkehrsprojekte in Trägerschaft kreisangehöriger Gemeinden, die nicht über eine konzessionierte Linie betrieben werden und deren Fahrten der Nahversorgung dienen.

 

Der Landkreis Bamberg gewährt einen Zuschuss von 80 % zu den jährlichen Defiziten, höchstens jedoch 10.000 €.

 

Erfolgt die Organisation über ehrenamtliche Fahrerinnen und Fahrer gewährt der Landkreis einen Zuschuss von 90 % zu den jährlichen Defiziten, höchstens jedoch 10.000 €.

 

2.

Zusätzlich gewährt der Landkreis Bamberg für Bürgermobilprojekte einen Zuschuss zur Fahrzeugbeschaffung soweit keine staatlichen Fördermöglichkeiten bestehen.

 

Die Förderquote beträgt 25 %, höchstens jedoch 10.000 €, der Gesamtausgaben für den Erwerb des Fahrzeugs.

 

Für Fahrzeuge, die über einen barrierefrei zugänglichen Rollstuhlplatz verfügen, wird der Höchstbetrag um 1.500 € erhöht.

 

Wenn das Fahrzeug über einen besonders emissionsarmen Antrieb, beispielsweise einen reinen Elektroantrieb verfügt, wird der Höchstbetrag um 1.500 € erhöht.

 

3.

Für die Förderung von Ortsverkehren außerhalb des Linienverkehrs (Bürgermobile) gilt die beigefügte Richtlinie (Anlage 2).