Sitzung: 21.10.2019 KT/031/2019
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 47, Nein: 0, Anwesend: 47, Befangen: 0
Beschluss:
1. Der Landkreis
Bamberg verwendet auch weiterhin auf kreiseigenen Flächen bei der Pflege von
Grünflächen, Straßenbegleitgrün und vergleichbaren Flächen keine
chemisch-synthetischen Pestizide. Diese Regelung gilt auch auf
landwirtschaftlich genutzten, verpachteten Landkreisflächen bei
Neuverpachtungen und Pachtverlängerungen.
2. Der Landkreis
empfiehlt auch den anderen Körperschaften im Landkreis Bamberg in gleicher
Weise auf den Einsatz von chemisch-synthetischen Pestiziden zu verzichten.
3. Informations- und
Beratungsleistungen des Landkreises im Zusammenhang mit privater oder
öffentlicher Garten- und Grünanlagenpflege vermitteln weiterhin den Zugang zu
Informationsquellen hinsichtlich einer pestizidfreien Pflege.
4. Bei der lokal
begrenzten Bekämpfung invasiver Pflanzen und Tiere, z. B. Japanischer
Staudenknöterich, Riesenbärenklau, Eichenprozessionsspinner, sind Ausnahmen
möglich.
Wo es fachlich
vertretbar ist, sollten auch dabei biologische Mittel zum Einsatz kommen.
Über die Anwendung
chemisch-synthetischer Mittel ist der Umweltausschuss zeitnah zu informieren.