Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 47, Nein: 0, Anwesend: 47, Befangen: 0

 

Beschluss:

 

1. Der Landkreis Bamberg verwendet auch weiterhin auf kreiseigenen Flächen bei der Pflege von Grünflächen, Straßenbegleitgrün und vergleichbaren Flächen keine chemisch-synthetischen Pestizide. Diese Regelung gilt auch auf landwirtschaftlich genutzten, verpachteten Landkreisflächen bei Neuverpachtungen und Pachtverlängerungen.

 

2. Der Landkreis empfiehlt auch den anderen Körperschaften im Landkreis Bamberg in gleicher Weise auf den Einsatz von chemisch-synthetischen Pestiziden zu verzichten.

 

3. Informations- und Beratungsleistungen des Landkreises im Zusammenhang mit privater oder öffentlicher Garten- und Grünanlagenpflege vermitteln weiterhin den Zugang zu Informationsquellen hinsichtlich einer pestizidfreien Pflege.

 

4. Bei der lokal begrenzten Bekämpfung invasiver Pflanzen und Tiere, z. B. Japanischer Staudenknöterich, Riesenbärenklau, Eichenprozessionsspinner, sind Ausnahmen möglich.

Wo es fachlich vertretbar ist, sollten auch dabei biologische Mittel zum Einsatz kommen.

Über die Anwendung chemisch-synthetischer Mittel ist der Umweltausschuss zeitnah zu informieren.