Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1, Anwesend: 13, Befangen: 0

 

Beschluss:

 

Die Finanzplanung für 2019 – 2023 mit dem zugrunde liegenden Investitionsprogramm
wird beschlossen.

 

mehrheitlich beschlossen    Ja 11  Nein 2  Anwesend 13  Persönlich Beteiligt 0 

 

 

Die Haushaltssatzung nach Anlage 1 zu dieser Niederschrift mit dem Haushaltsplan des Landkreises Bamberg für das Jahr 2020 wird hiermit beschlossen.

Der Haushaltsplan schließt

 

1.  im Ergebnishaushalt mit

     dem Gesamtbetrag der Erträge von                                         142.447.049,00

     dem Gesamtbetrag der Aufwendungen von                           133.136.481,00 €

     und dem Saldo (Jahresergebnis) von                                           9.310.568,00 €

 

2.  im Finanzhaushalt

a)  aus laufender Verwaltungstätigkeit mit

     dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von                           137.477.087,00 €

     dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von                          125.986.492,00 €

     und einem Saldo von                                                              11.490.595,00 €

b)  aus Investitionstätigkeit mit

      dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von                             10.699.650,00 €

     dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von                            20.816.600,00 €

     und einem Saldo von                                                            -10.116.950,00 €

c)  aus Finanzierungstätigkeit mit

     dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von                                             0,00 €

     dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von                              2.570.000,00 €

     und einem Saldo von                                                              -2.570.000,00 €

d)  und einem Saldo des Finanzhaushaltes von                         -1.196.355,00 €

 

Aufgrund des ungedeckten Bedarfs wird der Hebesatz für die Kreisumlage für alle Bemes­sungsgrundlagen einheitlich auf 39,0 v.H. festgelegt.

 

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Grund- und Gewerbesteuer, die der Landkreis auf Grundstücken im gemeindefreien Gebiet erhebt, werden wie folgt festgesetzt:

 

1.  Grundsteuer

a)  für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)                  350 v.H.

b)  für die Grundstücke (B)                                                            350 v.H.

2.  Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag                                    380 v.H.

 

Die Haushaltssatzung ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Der Stellenplan des Landkreises Bamberg für das Haushaltsjahr 2020 umfasst

 

                                                36,50   Planstellen für Beamte

                                              275,69   Stellen für Angestellte

                                                56,91   Stellen für Arbeiter

                                                                                                                  ______________

                                              369,10   Stellen.

mehrheitlich beschlossen    Ja 9  Nein 4  Anwesend 13  Persönlich Beteiligt 0 

 

 

Der Wirtschaftsplan des Sondervermögens des Landkreises Bamberg „Grundstücke und Gebäude der Kreiskrankenhäuser Burgebrach und Scheßlitz“ für das Jahr 2020 wird be-schlossen.

 

einstimmig beschlossen      Ja 13  Nein 0  Anwesend 13  Persönlich Beteiligt 0 

 

 

Mit der im Zuge der Haushaltsberatungen durchgeführten Abwägung zwischen der finanziellen Situation der kreisangehörigen Gemeinden und dem Finanzbedarf des Landkreises Bamberg besteht Einverständnis.