1.Von der Planung wird zustimmend Kenntnis
genommen.
Der Fachbereich Kreiseigener Tiefbau wird beauftragt, die Baumaßnahme im Zuge
derKreisstraße BA 39 in 2016 und 2017
auszuführen.
2.Der
Landrat wird ermächtigt, die notwendige Vereinbarung mit der Stadt Baunach
abzuschließen.