1.Von der Planung wird zustimmend Kenntnis
genommen.
Der Fachbereich Kreiseigener Tiefbau wird beauftragt, die Baumaßnahme im Zuge
derKreisstraße BA 49 in 2016
auszuführen.
2.Der
Landrat wird ermächtigt, die notwendige Vereinbarung mit dem Markt Heiligenstadt
abzuschließen.