Sitzung: 18.05.2020 KT/001/2020
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 61, Nein: 0, Anwesend: 61, Befangen: 0
Beschluss:
I)
§ 33 Abs. 2 Satz der Geschäftsordnung vom 2. Mai 2016 wird wie folgt geändert:
Die Mitglieder des Kreisausschusses werden vom Kreistag aufgrund der Vorschläge der Parteien und Wählergruppen nach dem Verfahren Sainte-Lague/Schepers ermittelt.
mehrheitlich abgelehnt Ja 20
Nein 41 Anwesend 61 Persönlich Beteiligt 0
Aufgrund der Deutlichkeit der Entscheidung zieht die SPD-Fraktion ihren
Antrag auf Anwendung des Losverfahrens zurück.
II)
§ 35 Satz 2 der Geschäftsordnung vom 2. Mai 2016 wird wie folgt geändert:
Als Ausschussmitglied und Ausschussvorsitzender kann nicht der Landrat bestellt werden.
mehrheitlich abgelehnt Ja 2
Nein 59 Anwesend 61 Persönlich Beteiligt 0
III)
Bis zum Erlass einer neuen Geschäftsordnung für den Kreistag gelten die
Bestimmungen der bisherigen Geschäftsordnung vom 2. Mai 2016, zuletzt geändert
am 3. April 2020, weiter, soweit sie nicht durch Beschlüsse dieser
Kreistagssitzung geändert werden.