Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 61, Nein: 0, Anwesend: 61, Befangen: 0

Beschluss:

 

I)

§ 33 Abs. 2 Satz der Geschäftsordnung vom 2. Mai 2016 wird wie folgt geändert:

Die Mitglieder des Kreisausschusses werden vom Kreistag aufgrund  der Vorschläge der Parteien und Wählergruppen nach dem Verfahren Sainte-Lague/Schepers ermittelt.

 

mehrheitlich abgelehnt        Ja 20  Nein 41  Anwesend 61  Persönlich Beteiligt 0 

 

 

Aufgrund der Deutlichkeit der Entscheidung zieht die SPD-Fraktion ihren Antrag auf Anwendung des Losverfahrens zurück.

 

 

II)

§ 35 Satz 2 der Geschäftsordnung vom 2. Mai 2016 wird  wie folgt geändert:

Als Ausschussmitglied und Ausschussvorsitzender kann nicht der Landrat bestellt werden.

 

mehrheitlich abgelehnt        Ja 2  Nein 59  Anwesend 61  Persönlich Beteiligt 0 

 

 

III)

Bis zum Erlass einer neuen Geschäftsordnung für den Kreistag gelten die Bestimmungen der bisherigen Geschäftsordnung vom 2. Mai 2016, zuletzt geändert am 3. April 2020, weiter, soweit sie nicht durch Beschlüsse dieser Kreistagssitzung geändert werden.