Sitzung: 10.11.2015 KA/007/2015
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13, Befangen: 0
Beschluss:
Ab 1. Januar 2016 werden die Gebühren für Personal und Geräte
des Fachbereiches Kreiseigener Tiefbau mit folgenden Stundensätzen neu
festgesetzt:
Arbeiter 43,00 €
Unimog 33,00 €
Lkw 11 t 25,00 €
Lkw-Ladekran 15,00 €
Böschungsmäher 15,00 €
Frontmäher 11,00 €
Alle anderen Verrechnungssätze bleiben unverändert.