Berichterstatter: Steffen Nickel

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 54, Nein: 0, Anwesend: 54, Befangen: 0

 

Beschluss:

 

1.   Der Landrat wird ermächtigt und beauftragt, in der Gesellschafterversammlung der Gemeinnützigen Krankenhausgesellschaft des Landkreises Bamberg (GKG) folgenden Beschluss zu fassen:

 

§ 11 Absatz 1 des Gesellschaftsvertrages erhält folgende Fassung:

 

Der Aufsichtsrat besteht aus bis zu 12 Mitgliedern. Er setzt sich wie folgt zusammen:

 

a)    dem Landrat und Stellvertreter des Landrats des Landkreises Bamberg als geborene Mitglieder während ihrer Amtszeit,

b)    dem jeweiligen Vorsitzenden des Konzernbetriebsrates der Gesellschaft für die Dauer seiner Amtszeit,

c)    9 gekorenen Mitgliedern, die vom Kreistag zu Bamberg benannt werden. Ausgewählt werden können Mitglieder des Kreistages oder Dritte. Jede der im Kreistag vertretenen Fraktionen erhält jeweils einen Sitz. Die Fraktionen besitzen insoweit das Vorschlagsrecht. Die Vergabe der verbleibenden Sitze steht im Ermessen des Kreistages.

 

 

2.   Der Geschäftsführer der GKG wird ermächtigt und beauftragt, in der Gesellschafterversammlung der Seniotel gGmbH folgenden Beschluss zu fassen:

 

§ 10 Absatz 1 Satz 1 des Gesellschaftsvertrages erhält folgende Fassung:

 

Der Aufsichtsrat besteht aus bis zu 12 Mitgliedern.

 

 

3.   Der Geschäftsführer der GKG wird ermächtigt und beauftragt, in der Gesellschafterversammlung der Clinitrade GmbH folgenden Beschluss zu fassen:

 

§ 9 Absatz 1 Satz 1 des Gesellschaftsvertrages erhält folgende Fassung:

 

Der Aufsichtsrat besteht aus bis zu 12 Mitgliedern.

 

 

4.   Der Geschäftsführer der GKG wird ermächtigt und beauftragt, in der Gesellschafterversammlung der Econ-Tract GmbH folgenden Beschluss zu fassen:

 

§ 9 Absatz 1 Satz 1 des Gesellschaftsvertrages erhält folgende Fassung:

 

Der Aufsichtsrat besteht aus bis zu 12 Mitgliedern.

 

 

5.   Der Geschäftsführer der GKG wird ermächtigt und beauftragt, in der Gesellschafterversammlung der MRT-Betriebs-GmbH Scheßlitz folgenden Beschluss zu fassen:

 

§ 9 Absatz 1 Satz 1 des Gesellschaftsvertrages erhält folgende Fassung:

 

Der Aufsichtsrat besteht aus bis zu 12 Mitgliedern.

 

 

6.   Rein redaktionellen Änderungen und solchen, die vom Notar als dringend empfohlen werden, wird ebenfalls zugestimmt.